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Im Downladcenter bei Microsoft wurden jetzt weitere Informationen zum 3. Service Pack für Windows XP, das am 2. April erscheinen soll, veröffentlicht. Wie bei Servicepacks üblich, sind auch in diesem alle Updates zur Verbesserung der Sichherheit, der Verarbeitungsgeschwindigkeit und Stabilität enthalten.Die sonst üblichen neuen Funktionen sind eher marginal und für den Duchschnittsbenutzer nicht so bedeutsam. Zu den neuen Funktionen gehören z. B. die Unterstützung von NAP (Network Accsess Protection) oder den Einsatz des KMS (Key Management Server) des gerade erschienen Windows Server 2008.
Seit gestern ist die finale Version des neuen Flaggschifffes von Microsoft, Windows Server 2008, für MSDN-Kunden verfügbar. Und somit schon einige Tage vor dem offiziellen Start in Deutschland, am 28. 02. 2008 in Frankfurt/Main. In der ersten Auslieferung ist die x64-Version des Windows Server 2008 in folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Japanisch. Wie von Vista schon gewohnt sind auf der ca. 2,7 GB großen DVD verschiedene Editionen enthalten.
die 40 % Rabatt auf den offiziellen Prüfungspreis. Ende Februar wird uns Microsoft wieder mit einer Reihe neuer Produkte erfreuen, z. B. mit dem Windows Server 2008. Dazu gibt es natürlich auch wieder neue Zertifizierungsmöglichkeiten und Prüfungen zum Erlangen der Selbigen.
So Weihnachten ist mal wieder geschafft und ich wiege gefühlte 20 kg mehr. Ich wünsche an dieser Stelle allen Familienmitglieder in Fern und Nah, Freunden, Bekannten, Kollegen und natürlich allen Besuchern meiner Seite ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2008.
Nun steht in der Überschrift Glaskugel? Das heißt ich habe mal die magische Kristallkugel untem Bett vorgeholt, kräftig poliert und dann einen tiefsinnigen Blick hinein geworfen. Und was ich da so gesehen habe trieb mir nicht nur Freudentränen in die Augen.
Die Einführung des § 202c StGB durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; Maßnahmen der IT-Sicherheit würden kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien von der Gnade des Richters abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements,das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG3 für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist.
Soweit aus der Einleitung der Stellungnahme des EICAR zum umstittenen "Hackerparagraphen", die gesamte Stellungnahme ist hier als PDF verfügbar.
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